Die Netzbetreiberin fordert den Eigentümer der elektrischen Installation 6 Monate vor Ablauf der Kontrollperiode schriftlich auf einen Sicherheitsnachweis SiNa
einzureichen.
Der Eigentümer der Elektroinstallation bietet ein unabhängiges Kontrollorgan auf um die Elektrokontrolle durchzuführen.
Falls keine Mängel in der Elektroinstallation vorhanden sind, erstellt das unabhängige Kontrollorgan einen Sicherheitsnachweis welcher der Netzbetreiberin
zugestellt wird.
Falls Mängel bei der Elektrokontrolle in der Elektroinstallation zum Vorschein kommen, stellt das unabhänginge Kontrollorgan einen Mängelbericht aus welches dem
Eigentümer der Elektroinstallation zugestellt wird.
Der Eigentümer der Elektroinstallation fordert einen Elektroinstallateur nach Wahl auf um diese Mängel zu beheben.
Nach der Mängelbehebung stellt das unabhängige Kontrollorgan den Sicherheitsnachweis aus welcher der Netzbetreiberin zugestellt wird.